Fahrgastrechte

Seit dem 29.07.2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitliche Fahrgastrechte. Nach der EU-Verordnung Nr.782/2021 vom 29.04.2021 besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung.

Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in den enno Tarifbestimmungen.

Zur Geltendmachung sollte das Fahrgastrechte-Formular genutzt werden.


GVH Garantie

Wer kann die GVH Garantie in Anspruch nehmen?

Die GVH Garantie gilt für alle Fahrgäste mit GVH-Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde.

Ausgenommen sind die GVH SchulCard sowie Fahrkarten, die nicht vom GVH herausgegeben werden (SchülerFerienTicket, BahnCard 100, City-Ticket und Niedersachsen-Ticket). Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.


SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.

Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.

Wir sind Mitglied im SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., den du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung einbeziehen kannst.

Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Bürgertelefon: + 49 228 30795 - 400
Website: www.eba.bund.de

Erstattung im Rahmen deiner Fahrgastrechte

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