23.04.2021

neues Infektionsschutzgesetz: Zugfahren nur noch mit FFP2 Maske

Liebe Fahrgäste,

mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung gilt auch in den Zügen des enno ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95.

Andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind ab sofort nicht mehr ausreichend.

Dies gilt während der gesamten Fahrt, aber auch während des Aufenthalts an Haltestellen und Bahnhöfen.

Wir bitten alle Fahrgäste um die eigenverantwortliche Einhaltung der neuen Regel. Ohne eine entsprechende Maske können und werden wir Sie leider nicht mitnehmen.

enno setzt auch weiterhin auf das komplette Fahrtenangebot. “Wenn alle Züge unverändert fahren, mindestens 1x pro Stunde an jedem Bahnhof, gibt es genügend Platz, um die Abstände einhalten zu können”, so die Eisenbahngesellschaft.

Und: Auch während der Ausgangssperre in einigen Regionen gilt der reguläre Fahrplan, damit all diejenigen, die mit dem enno zu ihren Zielen kommen, weiterhin mobil bleiben.

Gute Fahrt und bitte bleiben Sie gesund