Fahrgastrechte
Seit dem 29.07.2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitliche Fahrgastrechte. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 besteht unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung.
Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in den enno Tarifbestimmungen.
Zur Geltendmachung sollte das Fahrgastrechte-Formular genutzt werden.
SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.
Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.
Wir sind Mitglied im SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., den du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung einbeziehen kannst.
Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Tel.:+49 (0)228 30795-400
Fax: +49 (0)228 30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
Erstattung im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Erstattung im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte handelt, weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Anfrage zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main weiterleiten. Diese Weitergabe Ihrer Daten basiert auf der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Sie dient dem Zweck, Ihre Erstattung schnellstmöglich vorzunehmen sowie eine doppelte Bearbeitung von Erstattungsanträgen zu vermeiden.